Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung
Kundenzufriedenheit,
die für sich spricht
Persönliche Betreuung, ehrliche Beratung und eine zuverlässige Begleitung bis zum erfolgreichen Immobilienverkauf.
Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung
Ein Erbfall bringt neben persönlichen Veränderungen häufig auch zahlreiche organisatorische, rechtliche und wirtschaftliche Fragen mit sich. Besonders bei Immobilien oder mehreren Erben ist eine strukturierte Vorgehensweise wichtig.
Wenn ein Nachlass geregelt werden muss
Hinterlässt ein Erblasser mehrere Erben, wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben. Gerade wenn zum Nachlass ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück gehört, müssen häufig viele Fragen gemeinsam geklärt werden.
Eine gute Koordination und die Unterstützung durch die jeweils erforderlichen Fachleute können dazu beitragen, den Nachlass übersichtlich und nachvollziehbar zu regeln.
Erbengemeinschaft
Gibt es mehrere Erben, gehört der Nachlass grundsätzlich allen Miterben gemeinsam. Entscheidungen über Immobilien und andere Nachlassgegenstände erfordern deshalb eine sorgfältige Abstimmung.
Testamentsvollstreckung
Wurde vom Erblasser eine Testamentsvollstreckung vorgesehen, sorgt der Testamentsvollstrecker im Rahmen seiner Befugnisse dafür, dass die letztwilligen Verfügungen umgesetzt werden.
Nachlassverwaltung
Die Nachlassverwaltung ist ein eigenes gerichtliches Verfahren. Sie kann insbesondere dazu dienen, den Nachlass geordnet zu verwalten und Nachlassverbindlichkeiten aus dem Nachlass zu erfüllen.
Viele Aufgaben müssen miteinander koordiniert werden
Ein Nachlass kann aus Bankguthaben, Wertpapieren, Versicherungen, Hausrat, Grundstücken und Immobilien bestehen. Gleichzeitig können offene Rechnungen, Darlehen oder andere Verpflichtungen vorhanden sein.
Deshalb sollte zunächst geklärt werden, welche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten tatsächlich zum Nachlass gehören und welche Personen beziehungsweise Stellen für die weitere Abwicklung zuständig sind.
Gerade Immobilien nehmen dabei häufig eine besondere Stellung ein, da über Nutzung, Vermietung, Übernahme oder Verkauf entschieden werden muss.
Was bei einem Nachlass zu klären sein kann
Welche Aufgaben tatsächlich anfallen, hängt vom jeweiligen Erbfall, einer eventuell angeordneten Testamentsvollstreckung und den Vermögenswerten des Nachlasses ab.
Immobilien im Nachlass benötigen besondere Aufmerksamkeit
Gehört eine Immobilie zum Nachlass, stellt sich häufig schon früh die Frage, wie mit dem Haus, der Wohnung oder dem Grundstück weiter verfahren werden soll.
Soll die Immobilie von einem Erben übernommen werden? Soll sie innerhalb der Familie bleiben, vermietet oder gemeinsam verkauft werden?
Vor einer Entscheidung kann es sinnvoll sein, zunächst den realistischen Marktwert der Immobilie zu ermitteln. Damit erhalten die Beteiligten eine sachliche Grundlage für weitere Gespräche.
Entscheidet sich die Erbengemeinschaft für einen Verkauf, unterstütze ich als Immobilienmakler bei Bewertung, Vorbereitung der Unterlagen, Vermarktung, Interessentenprüfung und dem Verkaufsprozess bis zum Notartermin.
Immobilie im Nachlass?
Gerne bespreche ich mit Ihnen unverbindlich die Immobilie und die Möglichkeiten eines Verkaufs.
Immobilienagentur Jubelt
Im Kirchacker 38
76879 Hochstadt
Telefon:
06347 - 329415
Sie benötigen Unterstützung in einer Erbschaftsangelegenheit?
Nicht jede Frage rund um einen Nachlass kann oder sollte durch einen Immobilienmakler beantwortet werden.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder speziellen Fragen zur Testamentsvollstreckung und Nachlassabwicklung sollten die jeweils geeigneten Fachleute einbezogen werden.
Über unser Netzwerk können wir Ihnen bei Bedarf dabei helfen, einen geeigneten Ansprechpartner zu finden.
Zu unseren Partnern
Testamentsvollstreckung, Nachlass und Immobilien
Was ist eine Erbengemeinschaft?
Hinterlässt ein Erblasser mehrere Erben, wird der Nachlass grundsätzlich gemeinschaftliches Vermögen dieser Erben. Bis zur Auseinandersetzung müssen wichtige Fragen rund um den Nachlass daher gemeinsam geregelt werden.
Was macht ein Testamentsvollstrecker?
Ein Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, die letztwilligen Verfügungen des Erblassers umzusetzen. Der konkrete Umfang seiner Aufgaben richtet sich insbesondere nach der Anordnung des Erblassers und den gesetzlichen Regelungen.
Ist Nachlassverwaltung dasselbe wie Testamentsvollstreckung?
Nein. Eine Nachlassverwaltung ist ein eigenständiges gerichtliches Verfahren. Testamentsvollstreckung beruht dagegen auf einer entsprechenden letztwilligen Anordnung. Welche Regelung im konkreten Fall relevant ist, sollte fachkundig geprüft werden.
Was passiert mit einer Immobilie in einer Erbengemeinschaft?
Gehört eine Immobilie zum gemeinschaftlichen Nachlass, müssen die Erben klären, wie damit weiter verfahren wird. Denkbar sind beispielsweise eine Übernahme durch einen Miterben, eine weitere Nutzung oder ein gemeinsamer Verkauf.
Können Sie eine geerbte Immobilie bewerten?
Ja. Die Immobilienagentur Jubelt unterstützt Eigentümer und Erbengemeinschaften bei der marktgerechten Einschätzung von Häusern, Wohnungen und Grundstücken und begleitet auf Wunsch auch den anschließenden Immobilienverkauf.
Eine Immobilie gehört zum Nachlass?
Gerne bespreche ich mit Ihnen unverbindlich, wie die Immobilie einzuschätzen ist und welche nächsten Schritte bei einem geplanten Verkauf sinnvoll sind.
