AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
**Immobilienagentur Jubelt**
Inhaber: Gerd Jubelt
Im Kirchacker 38
76879 Hochstadt (Pfalz)
Deutschland
Telefon: 06347 – 329415
E-Mail: [info@immobilienagentur-jubelt.de](mailto:info@immobilienagentur-jubelt.de)
Internet: [www.immobilienagentur-jubelt.de](http://www.immobilienagentur-jubelt.de)
**Stand: August 2026**
## § 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Makler- und Vermittlungsleistungen der Immobilienagentur Jubelt gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.
2. Die bloße Nutzung unserer Internetseite, eine Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail, WhatsApp oder Kontaktformular sowie die Anfrage nach einer kostenlosen Ersteinschätzung oder Immobilienbewertung begründen **noch keinen kostenpflichtigen Maklervertrag**.
3. Ein kostenpflichtiger Maklervertrag kommt erst durch eine entsprechende individuelle Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der Immobilienagentur Jubelt zustande.
4. Soweit für einen Maklervertrag gesetzlich die Textform vorgeschrieben ist, insbesondere bei der Vermittlung oder dem Nachweis eines Kaufvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, wird diese eingehalten.
5. Inhalt, Umfang, Laufzeit und gegebenenfalls Kündigungsmöglichkeiten eines Maklerauftrages ergeben sich aus der jeweils individuell getroffenen Vereinbarung.
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## § 2 Leistungen der Immobilienagentur Jubelt
Die Immobilienagentur Jubelt unterstützt ihre Auftraggeber je nach vereinbartem Leistungsumfang insbesondere bei:
* der Einschätzung des möglichen Marktwertes einer Immobilie,
* der Vorbereitung des Immobilienverkaufs oder der Vermietung,
* der Zusammenstellung und Aufbereitung erforderlicher Objektunterlagen,
* der Erstellung eines Exposés,
* der fotografischen und sonstigen Präsentation der Immobilie,
* der Veröffentlichung auf geeigneten Immobilienportalen und weiteren Vermarktungskanälen,
* der Bearbeitung und Vorauswahl von Interessentenanfragen,
* der Organisation und Durchführung von Besichtigungen,
* der Kommunikation mit Kauf- oder Mietinteressenten,
* der Begleitung von Verhandlungen,
* der Vorbereitung und Abstimmung im Zusammenhang mit einem Kaufvertragsentwurf,
* der Koordination eines Notartermins sowie
* der Begleitung bis zum Abschluss und – soweit vereinbart – bis zur Übergabe der Immobilie.
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Maklerauftrag.
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## § 3 Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber stellt der Immobilienagentur Jubelt alle ihm bekannten Informationen und Unterlagen zur Verfügung, die für die Vermarktung der Immobilie von Bedeutung sind.
Hierzu gehören – soweit vorhanden und erforderlich – beispielsweise:
* Grundbuchunterlagen,
* Grundrisse,
* Flächenberechnungen,
* Bauunterlagen,
* Energieausweis,
* Angaben zu Modernisierungen,
* Mietverträge,
* Teilungserklärungen und Wirtschaftspläne sowie
* Informationen über bekannte Mängel, Belastungen oder sonstige Besonderheiten.
2. Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm gemachten Angaben nach bestem Wissen vollständig und richtig sind.
3. Änderungen, die für die Vermarktung oder Bewertung der Immobilie erheblich sein können, sind der Immobilienagentur Jubelt unverzüglich mitzuteilen.
4. Der Auftraggeber informiert die Immobilienagentur Jubelt darüber, wenn ihm ein von der Immobilienagentur Jubelt benannter Interessent oder eine nachgewiesene Abschlussmöglichkeit bereits bekannt war.
5. Der Auftraggeber versichert, zur Beauftragung der Immobilienagentur Jubelt und zur Vermarktung der betreffenden Immobilie berechtigt zu sein.
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## § 4 Objektangaben und Exposé
1. Angaben über eine Immobilie beruhen grundsätzlich auf Informationen des Eigentümers, Auftraggebers, von Behörden, Hausverwaltungen oder sonstigen Dritten.
2. Die Immobilienagentur Jubelt bereitet diese Informationen sorgfältig für die Vermarktung auf. Eine eigenständige technische, baurechtliche, steuerliche oder rechtliche Prüfung ist damit nicht verbunden, sofern eine solche Prüfung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Der Auftraggeber erhält Gelegenheit, die wesentlichen Angaben eines Exposés zu prüfen. Er ist verpflichtet, ihm bekannte Fehler oder Unstimmigkeiten unverzüglich mitzuteilen.
4. Angaben zu Wohn-, Nutz- und Grundstücksflächen werden grundsätzlich auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen oder Angaben übernommen, sofern keine gesonderte Flächenberechnung vereinbart wurde.
5. Die Immobilienagentur Jubelt erbringt keine Rechts-, Steuer-, Architektur- oder Sachverständigenleistungen. Bei entsprechenden Fragestellungen wird empfohlen, geeignete Fachleute hinzuzuziehen.
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## § 5 Fotografien, Exposés und Vermarktungsunterlagen
1. Soweit zur Vermarktung erforderlich, darf die Immobilienagentur Jubelt Fotografien, Videos, Grundrisse, Texte und sonstige Vermarktungsunterlagen erstellen oder erstellen lassen und diese im Rahmen des vereinbarten Maklerauftrages verwenden.
2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass notwendige Zustimmungen von Mietern oder sonstigen nutzungsberechtigten Personen vorliegen, soweit diese für Aufnahmen oder die Veröffentlichung erforderlich sind.
3. Von der Immobilienagentur Jubelt erstellte Fotografien, Texte, Exposés und sonstige eigene Inhalte bleiben urheberrechtlich geschützt.
4. Nach Beendigung der Vermarktung werden Objektangebote im Rahmen der technisch und organisatorisch üblichen Abläufe aus den aktiven Vermarktungsmedien entfernt.
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## § 6 Maklerprovision
1. Eine Maklerprovision entsteht nur, wenn dies vereinbart wurde und die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Provisionsanspruch erfüllt sind.
2. Der Provisionsanspruch entsteht grundsätzlich, wenn aufgrund des Nachweises oder der Vermittlungstätigkeit der Immobilienagentur Jubelt der beabsichtigte Hauptvertrag, insbesondere ein Kauf- oder Mietvertrag, wirksam zustande kommt.
3. Höhe und Verteilung der Maklerprovision ergeben sich aus dem jeweiligen Maklervertrag beziehungsweise den objektbezogenen Vereinbarungen.
4. Bei der Vermittlung von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Verteilung der Maklerkosten.
5. Die Provision wird nach Eintritt der gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen sowie nach Rechnungsstellung fällig.
6. Aufwendungen oder sonstige Kosten, die unabhängig vom Vermittlungserfolg vom Auftraggeber getragen werden sollen, werden nur berechnet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
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## § 7 Tätigkeit für mehrere Beteiligte
Die Immobilienagentur Jubelt kann – soweit gesetzlich zulässig – auch für die andere Vertragspartei tätig werden.
Eine solche Tätigkeit erfolgt transparent und unter Beachtung der gesetzlichen Pflichten sowie der Interessen der Beteiligten.
Soweit bei der Vermittlung einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses gesetzliche Vorgaben über die Höhe und Verteilung der Maklerprovision bestehen, haben diese Vorrang.
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## § 8 Kostenlose Ersteinschätzung und Immobilienbewertung
1. Eine auf der Website, telefonisch oder im persönlichen Gespräch angebotene kostenlose Ersteinschätzung oder Immobilienbewertung ist unverbindlich und für den Eigentümer kostenfrei, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Durch die Anfrage einer kostenlosen Ersteinschätzung entsteht **keine Verpflichtung, anschließend einen Maklervertrag abzuschließen**.
3. Die Einschätzung dient der Orientierung über einen möglichen marktgerechten Angebotspreis beziehungsweise Marktwert.
4. Eine solche Ersteinschätzung stellt kein förmliches Verkehrswertgutachten eines öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen dar.
5. Der mögliche Marktwert einer Immobilie kann insbesondere durch Lage, Grundstück, Größe, Zustand, Ausstattung, Modernisierungen, rechtliche Gegebenheiten und die aktuelle Marktsituation beeinflusst werden.
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## § 9 Haftung
1. Die Immobilienagentur Jubelt haftet uneingeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
2. Ebenfalls unbeschränkt bleibt die Haftung bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
4. Soweit Objektinformationen erkennbar auf Angaben des Auftraggebers oder Dritter beruhen und von der Immobilienagentur Jubelt nicht eigenständig überprüft werden konnten, haftet die Immobilienagentur Jubelt nicht für deren inhaltliche Richtigkeit, sofern keine eigene schuldhafte Pflichtverletzung vorliegt.
5. Gesetzlich zwingende Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
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## § 10 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
Informationen über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie über die Rechte betroffener Personen enthält die jeweils aktuelle **Datenschutzerklärung** unter:
[www.immobilienagentur-jubelt.de](http://www.immobilienagentur-jubelt.de)
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:
**Immobilienagentur Jubelt**
Inhaber: Gerd Jubelt
Im Kirchacker 38
76879 Hochstadt (Pfalz)
E-Mail: [info@immobilienagentur-jubelt.de](mailto:info@immobilienagentur-jubelt.de)
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## § 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher vor beziehungsweise bei Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich der gesetzlich erforderlichen Informationen.
Wünscht der Verbraucher ausdrücklich, dass mit der Maklertätigkeit bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, gelten hierfür die gesetzlichen Bestimmungen.
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## § 12 Verbraucherstreitbeilegung
Die Immobilienagentur Jubelt ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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## § 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
3. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz der Immobilienagentur Jubelt als Gerichtsstand vereinbart werden.
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## § 14 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
Individuelle Vereinbarungen zwischen der Immobilienagentur Jubelt und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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**Immobilienagentur Jubelt**
Inhaber: Gerd Jubelt
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