AGB Immobilienagentur Jubelt

Willkommen bei Immobilienagentur Jubelt!

Im Folgenden stellen wir, die Immobilienagentur Jubelt Im Kirchacker 38, 76879 Hocjhstadt (nachfolgend und nur für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Immobilienagentur Jubelt", „wir“ oder „unser(e)“), Ihnen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) vor.

Bitte lesen Sie die AGB aufmerksam durch, bevor Sie unsere Website und/oder unsere Dienste nutzen. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

-- Kostenlose Wertermittlungen --

§ 1 Zustandekommen des Vertragsverhältnisses

a) Wir stellen dem Nutzer Formulare zur Verfügung, über die eine kostenlose Wertermittlung für eine Immobilie beauftragt werden kann.

Anhand dieser Daten kann eine Werteinschätzung für die Immobilie durch uns erstellt werden.

b) Durch Ausfüllen und elektronischer Versendung der Formulare zur Beauftragung einer kostenlosen Wertermittlung gibt der Kunde uns gegenüber ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.

c) Die Annahme des Angebotes des Nutzers wird nach unserem freiem Ermessen entschieden. Mit Annahme kommt ein Vertrag zwischen uns und dem Nutzer zustande, der im folgenden als "Nutzungsvertrag" bezeichnet wird.

Ein Anspruch auf den Abschluss eines Nutzervertrages besteht nicht. Eine Annahme des Angebotes kann ohne die Angabe von Gründen abgelehnt werden.

§ 2 Gegenstand des Vertragsverhältnisses

a) Wir erstellen anhand der vom Nutzer angegeben Daten eine Immobilien-Kurzbewertung und übermitteln diese an den Nutzer.

a) Für die Übermittelung der Immobilien-Kurzbewertung sowie für mögliche Rückfragen kontaktieren wir den Nutzer mittels der bei der Datenerhebung angegebenen Kontaktwege.

c) Die Erstellung der Immobilien-Kurzbewertung erfolgt unentgeltlich.

§ 3 Pflichten des Nutzers

a) Der Nutzer ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag zu übertragen, es sei denn, wir stimmen der Überlassung im Vorfeld ausdrücklich schriftlich zu.

§ 4 Haftung

1. Wir haften bei einfacher Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist. Hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgangenen Gewinns ist eine Haftung ausgeschlossen.

2. Wir haften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Ebenfalls unbeschränkt haften wir im Falle einer fahrlässigen Pflichtverletzung, sofern Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind. Eine Haftung durch uns wegen Arglist oder einer Garantie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

3. Wir haften für Schäden, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bis maximal zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, nicht erzielten Einnahmen, Zinsverlusten und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegennüber uns ist in jedem Fall ausgeschlossen.

4. Der Nutzer stellt uns von sämtlichen Ansprüchen frei, die durch falsche, nicht zutreffende, oder vom tatsächlichen Wert abweichende Wertermittlungen oder Immobilien-Kurzbewertungen entstehen, die durch uns erstellt, und dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden.

5. Wir übernehmen für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der von uns selbst oder Dritten angebotenen Informationen keine Gewährleistung.

1. Geltungsbereich

a) Die Website https://www.Immobilienagentur Jubelt.de sowie deren Unterwebsites (nachfolgend: „Website“) werden von Immobilienagentur Jubelt betrieben. Mit dieser Website wollen wir Vermieter und Verkäufer (nachfolgend „Kunde/n“ oder „Dienstleistungsempfänger“) sowie Mieter und Käufer (nachfolgend „Interessent/en“) über unsere Dienste informieren sowie diesen die Möglichkeit der Vertragsbegründung anbieten.

b) Die vorliegenden AGB gelten für die Nutzung unserer Website und die Inanspruchnahme unserer Dienste.

c) Der Kunde geht in Übereinstimmung mit den AGB eine vertragliche Beziehung bezüglich der Vermarktung und der Vermittlung oder des Nachweises zum Erwerb einer Immobilie mit Immobilienagentur Jubelt ein. Gegenstand der vertraglichen Beziehung können dabei sein:

i. Die Erstellung eines Gutachtens inklusive einer Wohnraumanalyse sowie einer Immobilienbewertung, Dienstleistungen entlang des Vermittlungsprozesses von der Exposé-Erstellung über das Einstellen der Immobilie in gängigen Immobilienportalen,

ii. die Interessentenkommunikation,

iii. die Mieterselektion,

iv. die Unterstützung bei den Verhandlungen einschließlich Organisation eines Notartermins und

v. die Übergabe der Immobilie an Mieter oder Erwerber.

2. Dienstleistungsspektrum von Immobilienagentur Jubelt

a) Allgemeines

Immobilienagentur Jubelt verfügt bei der Erstellung seiner Dienstleistungen, insbesondere bei der Exposé-Erstellung über Gestaltungsfreiheit. Immobilienagentur Jubelt wird dabei die bei Verkauf bzw. Vermietung gebräuchlichen und zweckmäßigen Angaben in das Exposé aufnehmen.

Der Kunde kann Immobilienagentur Jubelt mit einer kostenfreien Immobilienbewertung beauftragen. Bestandteil dieser Immobilienbewertung ist unter anderem eine Wohnraumanalyse sowie eine grobe Wertermittlung der Immobilie im Verkaufsfall oder eine erste Mietpreisempfehlung im Vermietungsfall.

b) Leistungsausschluss

i. Immobilienagentur Jubelt übernimmt weder gegenüber dem Kunden noch gegenüber dem Interessenten Rechts- oder Steuerberatung.

Versteht der Kunde oder Interessent Äußerungen von Immobilienagentur Jubelt oder deren Erfüllungsgehilfen als eine solche Rechts- oder Steuerberatung (nachfolgend: „missverständliche Äußerung“) weist er Immobilienagentur Jubelt hierauf unverzüglich hin. 

Unterlässt der Kunde oder Interessent auf eine missverständliche Äußerung seine Hinweispflicht gegenüber Immobilienagentur Jubelt, so wird er sich vor der Beauftragung zur Einholung eines notariellen Kaufvertragsentwurfs durch Immobilienagentur Jubelt bei einem Rechtsanwalt oder Steuerberater im Hinblick auf die missverständliche Äußerung durch entsprechenden Rechtsrat absichern.

Erfolgt die missverständliche Äußerung nach der Beauftragung Immobilienagentur Jubelts zur Einholung eines notariellen Kaufvertragsentwurfs, so wird sich der Kunde oder Interessent noch vor der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags bei einem Rechtsanwalt oder Steuerberater im Hinblick auf die missverständliche Äußerung durch entsprechenden Rechtsrat absichern.

ii. Immobilienagentur Jubelt nimmt auch keine baubetriebliche, insbesondere keine bautechnische, baurechtliche oder bauplanerische Bestands- oder Realisierbarkeitsprüfung im Hinblick auf das vermittelte Grundstück, darauf befindlicher baulicher Bestandsanlagen, Eigentumswohnungen oder sonstigen beweglichen oder unbeweglichen Sachen (nachfolgend „Immobilien“) vor.

Mündliche, schriftliche, ausdrückliche oder konkludente Aussagen im Hinblick auf bauliches Potenzial von Immobilien sind daher ausdrücklich nur kreative Anregungen. Umsetzungspläne wie beispielsweise Neu- bzw. Umbauten oder Nutzungsänderungen an Immobilien sind vor Abschluss eines notariellen Kaufvertrags auf eigenes Risiko und eigene Rechnung vom Interessenten selbst oder durch von diesem beauftragte externe Dienstleister auf ihre Realisierbarkeit hin zu überprüfen.

Dem Kunden ist bekannt, dass eine belastbare bautechnische Analyse des Objektzustands ausschließlich von Ingenieuren, insbesondere Sachverständigen für bebaute und unbebaute Immobilien erfolgen kann.

iii. Immobilienagentur Jubelt übernimmt keine Gewähr für den Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages, die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Website, sowie aller von Immobilienagentur Jubelt angebotenen Dienste oder der von Immobilienagentur Jubelt genutzten Portale Dritter, soweit nicht abweichend vertraglich vereinbart ist.

Bei Nichterreichbarkeit eines Dienstes von Immobilienagentur Jubelt kann der Nutzer unseren Kundendienst jederzeit über service@Immobilienagentur Jubelt.de kontaktieren.

c) Wohnflächenberechnung

Immobilienagentur Jubelt nutzt bei der Erstellung des Exposés primär die Flächenangaben der Kunden. Sollte der Kunde keine Nachweise zur Wohnfläche besitzen oder die Angaben anderweitig verifizieren, unterstützt Immobilienagentur Jubelt den Kunden bei der Taxierung der Wohnfläche. Zu diesem Zweck kann der Kunde Immobilienagentur Jubelt oder einen vom Kunden selbst gewählten Dienstleister jeweils entgeltlich mit der Taxierung der Wohnfläche beauftragen.

Die Wohnflächentaxierung beinhaltet keine Prüfung, ob die Fläche nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere den Landesbauordnungen unter den Begriff der Wohnfläche im Sinne des Gesetzes fällt oder als solche von einer Behörde genehmigt wurde. Eine solche rechtliche Prüfung muss durch externe Rechtsanwälte erfolgen.

Entscheidet sich der Kunde (nachfolgend: „Dienstleistungsempfänger“) dafür, mittels gesondert seitens Immobilienagentur Jubelt zur Verfügung gestelltem Formular, Immobilienagentur Jubelt entgeltlich mit der Erstellung einer Taxierung der Wohnfläche zu beauftragen (nachfolgend: „Wohnflächenermittlungsauftrag“), so gelten die nachfolgenden Bedingungen:

i. Der Dienstleistungsempfänger willigt darin ein, dass Immobilienagentur Jubelt zur Erfüllung des Wohnflächenermittlungsauftrags ausschließlich externe Unternehmer („nachfolgend: „Drittfirmen“) mit der Erstellung des Aufmaßes beauftragt. Immobilienagentur Jubelt beschäftigt keine eigenen Sachverständigen oder Vermessungsingenieure. Sollte der Dienstleistungsempfänger im Wohnflächenermittlungsauftrag keine konkrete Drittfirma benennen, steht es im Ermessen Immobilienagentur Jubelts, welche Drittfirma beauftragt wird. § 664 Abs. 1 S. 2, 3 BGB findet insoweit entsprechende Anwendung.

ii. Immobilienagentur Jubelt wird die Erstellung des Aufmaßes durch die Drittfirma sicherstellen. Immobilienagentur Jubelt wird i. d. R. innerhalb von zwei Werktagen nach Abschluss des Wohnflächenermittlungsauftrags die Wohnflächentaxierung durch die darauf spezialisierte Drittfirma in Auftrag geben. Nach Erhalt der Übersicht wird Immobilienagentur Jubelt diese an die E-Mail des Dienstleistungsempfängers übersenden oder diesem die Berechnung in einem elektronischen Datenraum freigeben. Die Auswahl der gewählten Übermittlung obliegt Immobilienagentur Jubelt.

iii. Soweit dem Dienstleistungsempfänger ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, beginnt die zwei-Tages-Frist erst, sobald der Dienstleistungsempfänger das Widerrufsrecht nicht mehr wirksam ausüben kann. Dies ist spätestens nach 14-tägigem Fristablauf der Fall.

iv. Der Dienstleistungsempfänger verpflichtet sich, Immobilienagentur Jubelt etwaige Pläne des zu vermessenden Objekts zur Verifizierung der Wohnfläche spätestens nach Unterzeichnung des gesonderten Auftrags zu übersenden sowie Immobilienagentur Jubelt, seinen Beauftragten und der Drittfirma Zugang zu den zu vermessenden Räumlichkeiten zu verschaffen.

v. Eine Flächenabweichungstoleranz des genommenen Aufmaßes von der tatsächlichen Wohnfläche von unter 10 % gilt nicht als Mangel der Wohnflächentaxierung, soweit diese nicht auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässig falschen Ermittlung beruht. Im Übrigen gilt Ziff. 7 dieser AGB.

vi. Die Verjährung der gesetzlichen Schadensersatzansprüche für Mängel gegen Immobilienagentur Jubelt, die aus dem Wohnflächenermittlungsauftrag herrühren oder damit im Zusammenhang stehen, wird einvernehmlich auf ein Jahr ab Freigabe im Datenraum oder Übermittlung der Wohnflächentaxierung (nachfolgend: „Herausgabe“) gegenüber dem Dienstleistungsempfänger, oder sollte der Dienstleistungsempfänger die Herausgabe statt gegenüber sich selbst, gegenüber einem Interessenten wünschen, ab Herausgabe durch diesen verkürzt. Für Schadensersatzansprüche im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten Einstandspflicht (Garantie) gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Im Übrigen gilt Ziff. 7 dieser AGB.

vii. Immobilienagentur Jubelt tritt hiermit bereits vor der Wohnflächentaxierung etwaige Mangelgewährleistungsansprüche aus dem Wohnflächenberechnungsvertrag gegen die beauftragte Drittfirma an den Dienstleistungsempfänger ab. Im Gegenzug sichert der, die Abtretung annehmende Dienstleistungsempfänger zu, etwaige Mangelgewährleistungsrechte vorrangig vor vermeintlichen Schadensersatzansprüchen zunächst gegenüber der Drittfirma geltend zu machen. Der Dienstleistungsempfänger weist die vergebliche Inanspruchnahme gegenüber der Drittfirma im Anspruchsschreiben gegenüber Immobilienagentur Jubelt unaufgefordert nach. Immobilienagentur Jubelt weist darauf hin, dass auch die Ansprüche gegenüber Drittfirmen unter Umständen auf ein Jahr ab Beauftragung der Drittfirma begrenzt sind. Immobilienagentur Jubelt hat daher ein besonderes Interesse an einer zeitnahen Mangelanzeige gegenüber der Drittfirma.

viii. Im Übrigen gelten die §§ 611 ff. BGB für den Wohnflächenermittlungsauftrag.

ix. Im Hinblick auf die Einhaltung des Datenschutzes gilt Ziff. 6 dieser AGB entsprechend.

d) Kosten- und Vergütungsstruktur

Die Erstellung des Exposés wird erst bei einem Vermittlungserfolg, d. h. bei Abschluss eines notariell beurkundeten Kaufvertrags als Teil der Gesamtdienstleistung kostenpflichtig. Bei Ausbleiben des Vermittlungserfolgs fällt keine Vergütung für die Erstellung des Exposés an, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde. Die Kosten der Beschaffung der für die Erstellung des Exposés notwendigen Informationen oder sonstiger notwendiger Mitwirkungshandlungen trägt grundsätzlich Immobilienagentur Jubelt. Abweichungen hiervon bedürfen mindestens der Textform. Für den Fall, dass eine Wohnflächenberechnung über einen externen Dienstleister vorgenommen werden soll, sind diese Kosten von dem Kunden zu tragen. Vermittlungsaufträge von gewerblichen Auftraggebern und für mehrere Wohneinheiten bedürfen einer individuellen Vereinbarung, die mindestens in Textform getroffen wird. Alle sonstigen Verträge, die keine Vermittlungsverträge sind und die Immobilienagentur Jubelt zur Zahlung eines Geldbetrages verpflichten, bedürfen zur Wirksamkeit mindestens der Textform, soweit diese nicht durch einen gesetzlichen Vertreter von Immobilienagentur Jubelt abgeschlossen werden. Die Provision bei Vermietungsaufträgen gilt pro Wohneinheit und nur für Privatpersonen. Die erfolgsbasierte Provision bei Verkaufsaufträgen folgt individuellen Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Immobilienagentur Jubelt bzw. Käufer/Interessent und Immobilienagentur Jubelt.

e) Anfertigung von Bild- und ggf. Video- & Audioaufnahmen von der Immobilie sowie Vermessungstätigkeiten

Zur Anfertigung von Bild- und ggf. Video- & Audioaufnahmen von der Immobilie (nachfolgend „Aufnahmen“) sowie Vermessungstätigkeiten wird Immobilienagentur Jubelt mit dem Kunden Termine für die Besichtigung der Immobilie abstimmen (nachfolgend “Besichtigungstermin”). Der Kunde hat vereinbarte Besichtigungstermine spätestens 24 Stunden vor der geplanten Durchführung abzusagen. Immobilienagentur Jubelt ist während des Besichtigungstermins Zutritt zur Immobilie zu gewähren, so dass Immobilienagentur Jubelt die für die Erstellung des Exposés erforderlichen Aufnahmen und Vermessungen der Immobilie erstellen bzw. durchführen kann. Die Einholung der Erlaubnis von Mietern und Personen, die Teil der Aufnahmen werden, erfolgt durch den Kunden. Auf Anfrage von Immobilienagentur Jubelt übermittelt der Kunde an uns unverzüglich einen Nachweis der jeweiligen Erlaubnis.  

f) Haftung für Angaben im Exposé

Immobilienagentur Jubelt übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der im Exposé zur Verfügung gestellten Informationen. Der Kunde hat das Exposé sorgfältig auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und Immobilienagentur Jubelt auf etwaige Unrichtigkeiten unter Angabe der korrekten Informationen unverzüglich und in Textform hinzuweisen. Der Kunde stellt Immobilienagentur Jubelt von etwaigen Schadensersatzansprüchen des Käufers bzw. des Mieters frei, soweit der vermittelte Käufer sich auf einen Mangel der Immobilie in Abweichung vom Exposé beruft und diese Abweichung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Immobilienagentur Jubelt oder dessen Erfüllungsgehilfen verursacht wurde oder diese Abweichung vorsätzlich oder grob fahrlässig ins Exposé aufgenommen wurde. Darüber hinaus geben die Aufnahmen einen zum Tag der Anfertigung der Aufnahmen vorhandenen Zustand wieder. Dieser Zustand kann vom Zustand bei der entsprechenden Immobilienübergabe abweichen. Für die Abweichungen zwischen dem im Exposé dargestellten Zustand und dem Zustand im Laufe des Vermarktungsprozesses entstehenden Zustand bzw. dem nach Abschluss des jeweiligen Miet- oder Kaufvertrags übernimmt Immobilienagentur Jubelt keine Gewähr.  

Soweit im Exposé von Wohnflächen die Rede ist, definieren wir den Begriff als Fläche, die zum Wohnen geeignet ist und neben einem Raum zum Leben auch eine Küche sowie ein Bad enthält. Der Begriff der Wohnflächen beinhaltet keine Prüfung seitens Immobilienagentur Jubelt, ob die jeweiligen Flächen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere den Landesbauordnungen als solche genehmigt wurden. Eine solche rechtliche Prüfung muss durch externe Rechtsanwälte erfolgen.

3. Pflichten des Kunden

a) Der Kunde sichert zu, während der gesamten Geschäftsbeziehung sowie der damit verbundenen Vermarktung der Immobilie, berechtigt zu sein, als Verkäufer oder Vermieter die Geschäftsbeziehung einzugehen und über die zu vermittelnde Immobilie zu verfügen. 

Der Kunde stellt Immobilienagentur Jubelt sämtliche für den Vermarktungsprozess zweckmäßigen Daten und Dokumente (insbesondere Wohnungsgrundrisse, Baugenehmigungen, Wirtschaftspläne etc.) ausschließlich in Farbkopie bzw. als elektronisches Dokument zur Verfügung, soweit ihm diese vorliegen. Immobilienagentur Jubelt nimmt keine Originaldokumente entgegen. Soweit der Kunde Immobilienagentur Jubelt Originaldokumente auf eigenen Wunsch übergibt, haftet Immobilienagentur Jubelt nicht für das zufällige Abhandenkommen oder den Untergang der Originaldokumente. Die Übergabe der Originale erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung der Kunden. 

Soweit Immobilienagentur Jubelt notwendige Unterlagen einholen soll, bevollmächtigt der Kunde Immobilienagentur Jubelt hierzu.

b) Der Kunde sichert Immobilienagentur Jubelt zu, dass an den vom Kunden bereitgestellten Informationen, Daten und Materialien keine Rechte Dritter bestehen, die den Kunden oder Immobilienagentur Jubelt in der Nutzung einschränken. Bestehen Rechte Dritter, so weist der Kunde Immobilienagentur Jubelt explizit und mindestens in Textform darauf hin. Immobilienagentur Jubelt wird durch den Kunden von sämtlichen Ansprüchen Dritter freigestellt, die aus einer Verletzung der beschriebenen Rechte von Dritten entstehen, soweit Immobilienagentur Jubelt diese Rechte nicht vorsätzlich verletzt.

c) Für den Fall, dass der Kunde über ein Vorkaufsrecht belehrt wird oder Kenntnis eines solchen Vorkaufsrechts hat, verpflichtet sich der Kunde dazu, in den notariell zu beurkundenden Kaufvertrag eine Klausel aufzunehmen, die den Vorkaufsberechtigten zur Zahlung der Maklerprovision verpflichtet, soweit der Kunde die marktübliche Maklerprovision in Höhe von 7,14 % brutto gegenüber Immobilienagentur Jubelt vollständig selbst bezahlt (sog. Innenprovision).

4. Nutzungsrechte an Kundendaten durch Immobilienagentur Jubelt

a) Der Kunde räumt Immobilienagentur Jubelt ein Nutzungsrecht an den von ihm übermittelten Inhalten, Daten und Informationen ein, sodass Immobilienagentur Jubelt die vertragsgegenständliche Leistung erbringen kann. Die Nutzungsrechte erstrecken sich auch auf von Immobilienagentur Jubelt durchgeführte Analysen und Auswertungen zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des Geschäftsbetriebs. Der Kunde erklärt, dass er über sämtliche Nutzungsrechte und zur Einräumung der vorstehenden Rechte, an den von ihm übermittelten Inhalten, Daten und Informationen verfügt. Die Rechteeinräumung erfolgt durch den Kunden unentgeltlich.

b) Immobilienagentur Jubelt stellt das Exposé auf von uns ausgewählten Portalen zur Verfügung. Jeder Kunde erhält am Exposé und den darin dargestellten Inhalten die Rechte zur nicht kommerziellen Nutzung.

c) Mit Ausnahme des in Ziff. 4 b) gewährten Nutzungsrechts für nichtkommerzielle Zwecke, bleiben sämtliche Nutzungsrechte an den von Immobilienagentur Jubelt und deren beauftragten Dienstleistern erstellten Inhalten bei Immobilienagentur Jubelt. Es wird klargestellt, dass dem Kunden somit kein Recht zur Nutzung für eine eigene oder durch Dritte bewirkte Vermarktung und Vermittlung der Immobilie gewährt wird. Eine eigene Vervielfältigung oder Veröffentlichung ist vor der Vornahme mit Immobilienagentur Jubelt mindestens in Textform abzustimmen.

d) In Ausnahmefällen kann einem Kunden ein Recht zur Nutzung für kommerzielle Zwecke zu marktüblichen Konditionen gewährt werden. Der Kunde hat hierauf jedoch keinen Anspruch. Sofern ein solches Recht gewährt wird, werden die Bedingungen in einer Vereinbarung, die mindestens in Textform abzuschließen ist, mit Immobilienagentur Jubelt festgehalten.

e) Im Übrigen ist auch die Nutzung jeglicher anderer durch Immobilienagentur Jubelt oder deren Dienstleister erstellten Inhalte, die auf der Internetseite von Immobilienagentur Jubelt präsentiert wurden und werden, sowie aus der Erbringung unserer Dienstleistungen stammen, ausschließlich für individuelle und nichtkommerzielle Zwecke zulässig.

f) Nutzer, Kunden oder Interessenten dürfen die durch Online-Abfrage gewonnen Daten weder vollständig, noch teilweise oder auszugsweise zum Aufbau einer eigenen Datenbank in jeder medialen Form und/oder für eine gewerbliche Datenverarbeitung oder -verwertung oder Auskunftserteilung und/oder für eine sonstige gewerbliche Verwertung verwenden. Jegliche Handlungen, die der Entschlüsselung unserer Geschäftsgeheimnisse dienen (insbesondere Beobachtung, Untersuchung, Rückbau und Testen) sind untersagt. Nutzer, Kunden oder Interessenten dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht Teile unseres Dienstes systematisch extrahieren und/oder wiederverwenden. Insbesondere dürfen Nutzer, Kunden oder Interessenten ohne die ausdrückliche Zustimmung, die mindestens in Textform angefragt und erteilt werden muss, von Immobilienagentur Jubelt kein Data Mining, keine Robots oder ähnliche Datensammel- und Extraktionsprogramme einsetzen, um irgendwelche wesentlichen Teile unseres Dienstes zur Wiederverwendung zu extrahieren. Aktivitäten von Nutzern, Kunden und Interessenten, die darauf gerichtet sind, die Nutzung unserer Dienste zu erschweren, sind untersagt.

g) Die Verlinkung, Integration oder sonstige Verknüpfung unseres Dienstes ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Immobilienagentur Jubelt ist nicht gestattet, soweit dies von Immobilienagentur Jubelt nicht anderweitig ausdrücklich gestattet wurde.

h) Darstellung und Funktionsumfang des Dienstes können sich je nach Zugangsart – beispielsweise via Internetseite oder via Handyapplikation – unterscheiden. Der Anspruch auf Nutzung des Dienstes und dessen Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Standes der Technik.

5. Abtretung & Aufrechnung

a) Der Kunde tritt hiermit einen Teil der künftigen Kaufpreisforderung gegen den Interessenten aus dem notariell beurkundeten Kaufvertrag aus der Vermittlung seiner Immobilie wie nachfolgend begrenzt an Immobilienagentur Jubelt ab. Immobilienagentur Jubelt nimmt die Abtretung hiermit bereits an.

Die Abtretung ist der Höhe nach auf die vertraglich vereinbarte Verkäuferprovision inkl. MwSt. begrenzt, soweit eine entsprechende Zahlungspflicht anfällt.

Der Kunde ermächtigt Immobilienagentur Jubelt dazu, im Fall der nicht fristgerechten Zahlung auf die erste Rechnung, die Rechnung unter Verweis auf diese Ziff. 5 a) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Käufer zu senden und den entsprechenden Teil des Kaufpreises einzufordern.

Die Entgegennahme des vollständigen Kaufpreises durch den Kunden stellt eine unerlaubte Handlung dar, soweit der Kunde die Provisionsrechnung von Immobilienagentur Jubelt nicht binnen vierzehn Tagen nach Erhalt des vollständigen Kaufpreises und Erhalt einer Rechnung, sowie des Ablaufs der darin gesetzten Frist nicht bezahlt.

b) Der Kunde oder Interessent ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung mit Gegenforderungen gegen den Provisionsanspruch von Immobilienagentur Jubelt nur berechtigt, soweit dies mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen geschieht.

6. Datenschutz

a) Der Schutz von personenbezogenen Daten wird von uns sehr ernst genommen. Es ist für uns selbstverständlich, dass wir die geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten.

b) Verantwortliche Stelle und Diensteanbieter ist Immobilienagentur Jubelt. Sie können sich bei allen Anliegen, die den Datenschutz betreffen, jederzeit an uns wenden. Unser Datenschutzteam erreichen Sie direkt per E-Mail unter datenschutz@Immobilienagentur Jubelt.de. Weitere Details zur Nutzung Ihrer Daten und zu den Ihnen zustehenden Rechten finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung.

7. Haftungsbeschränkung

a) Die vorvertragliche, vertragliche und nachvertragliche Haftung von Immobilienagentur Jubelt für einfache, mittlere und grobe Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht nachfolgende Ausnahmen vorliegen.

b) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Immobilienagentur Jubelt nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden und bei Personenschäden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde oder Interessent regelmäßig vertrauen darf.

c) Immobilienagentur Jubelt haftet auch für solche herbeigeführten Schäden, die aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, soweit diese auf einer vorsätzlichen, mittleren oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens Immobilienagentur Jubelt selbst oder einer vorsätzlichen, mittleren oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.

d) Immobilienagentur Jubelt haftet auch für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens Immobilienagentur Jubelt oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

e) Die Inhalte dieser Website und der E-Mails werden sorgfältig erstellt. Immobilienagentur Jubelt übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Die Nutzung der abrufbaren Inhalte erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers.

8. Urheber- und Nutzungsrechte an Daten von Immobilienagentur Jubelt

a) Alle Firmenzeichen, Logos, Texte, Bilder und sonstigen Daten auf unserer Website unterliegen dem Urheberrecht. Die Nutzung unserer Website berechtigt die Kunden nicht zur gewerblichen und / oder kommerziellen Nutzung aller dort abrufbaren Informationen. Die Veränderung, Weiterverarbeitung und Nutzung in Medien aller Art ist nicht gestattet. Eine weitergehende gewerbliche Nutzung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Immobilienagentur Jubelt möglich.

b) Die nicht genehmigte Nutzung unserer Informationen sowie der Logos oder Marken Dritter, die auf unserer Website abgebildet sind, verletzt unsere Rechte bzw. die Rechte Dritter und ist nicht gestattet.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

a) Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen mit uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CSIG) sowie etwaige sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen, auch nach ihrer Übernahme in das deutsche Recht, finden keine Anwendung. Diese Rechtswahl schließt ein, dass dem Kunden mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem EU-Staat oder der Schweiz der gewährte Schutz, der sich durch zwingende Bestimmungen des Rechts dieses Staates ergibt, nicht entzogen wird.

b) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem jeweils zugrundeliegenden Rechtsverhältnis (insbesondere mit uns abgeschlossene Maklerverträge) Berlin, Am Postbahnhof 17, 10243 Berlin, vereinbart. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt von vorstehender Regelung unberührt.

10. Salvatorische Klausel

a) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der AGB ansonsten nicht berührt.

b) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so sind Immobilienagentur Jubelt, Kunden und Interessenten einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ergänzt wird, die der unwirksamen Bestimmung im zulässigen Rahmen in Zweck und Ausmaß am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit die AGB eine nicht vorhergesehene Lücke, einen Widerspruch oder eine sonstige Unklarheit aufweist.

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