Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Immobilienagentur Jubelt ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Wie wir Barrierefreiheit in der Praxis umsetzen
Überschriften
Über alle Seiten der Immobilienagentur Jubelt hinweg gibt es verschiedene Überschriften-Ebenen, die Inhalte in semantisch korrekte Abschnitte unterteilen. So entsteht eine Hierarchie der Überschriften. Wichtigere Überschriften sind daher in größerer Schrift. Außerdem werden sie von Vorlese-Programmen für Menschen mit Sehbeeinträchtigung als unterschiedlich wichtig erfasst. Dadurch bieten wir allen Nutzergruppen ein gleichwertiges Nutzungserlebnis.
Abkürzungen
Ob es nun z.B., GmbH oder Prof. Dr. ist: Abkürzungen gehören im sprachlichen Alltag dazu. Um das Erlebnis im Umgang mit der Immobilienagentur Jubelt so barrierefrei wie möglich zu gestalten, bemühen wir uns dennoch auf jegliche Art der Abkürzungen zu verzichten.
Aufzählungen und Listen
Besonders bei Aufzählungen, zum Beispiel in Form von Kontaktangaben mit mehreren Informationseinheiten, ist es wichtig, dass diese als erkennbare Liste mit definierten Sinneinheiten ausgezeichnet werden. Auch hier sind wir bemüht, die Barrierefreiheit mit einer logischen Reihenfolge einzuhalten und die Informationen barrierefrei anzubieten.
Kontraste
Um eine gute Wahrnehmbarkeit und Bedienbarkeit von Inhalten einer Website sicherzustellen, ist ein ausreichend hoher Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe notwendig. Dies gilt für Texte und grafische Elemente. Eine gute Erkennbarkeit mit ausreichend Kontrasten bedeutet weniger Anstrengung für das menschliche Auge und wirkt sich so positiv, etwa auf den Lesefluss bei Texten, aus. Für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen ist ein ausreichendes Kontrastverhältnis daher umso wichtiger, damit sie sowohl Grafiken als auch große und kleine Texte ausreichend wahrnehmen und verstehen können.
Alternative Texte
Besonders bei Fotos und Grafiken ist es wichtig, alternative Textbeschreibungen, sogenannte "alternative Texte" (auch Alt-Texte genannt) anzubieten. Diese bieten Benutzer*innen mit Sehbeeinträchtigungen die Möglichkeit, sich vorlesen zu lassen, was auf einem Bild zu sehen ist. Wenn Sie einen Screenreader nutzen und die jeweiligen Inhalte über die Tastaturnavigation ansteuern, bekommen Sie ein Foto mit einem Alternativen Text ausgespielt.
Tabellen
Die barrierefreie Gestaltung von Tabellen kann für Menschen mit Sehbeeinträchtigung eine große Hilfe sein, wenn sie beispielsweise statistische Datensätze auswerten oder erfahren möchten. Dazu werden Tabellen für sehbeeinträchtigte Menschen so dargestellt, dass sie ebenfalls – semantisch korrekt – von einem Screenreader vorgelesen werden können.
Bedienbarkeit mit der Tastatur
Die Website von Immobilienagentur Jubelt ist vollständig mit der Tabulatortaste einer Tastatur navigierbar. Aktivieren Sie die Taste, haben Sie die Möglichkeit, zu allen klickbaren Elementen einer Seite zu gelangen. Die angesprungenen Elemente werden dann fokussiert, beispielsweise mit einem Rahmen markiert. So ist sichtbar, welches Element Sie gerade fokussiert haben. Wenn ein ausgewähltes Element angezeigt werden soll, müssen Sie die Auswahl dann mit der Eingabetaste bestätigen. So können Sie beispielsweise Fragen beantworten oder Dialogfenster auswählen.
PDF-Dateien
Inhalte werden in der Regel direkt auf der Seite als HTML Web-Dokumente dargestellt. Diese werden soweit es geht barrierefrei umgesetzt. Im Dokumentencenter werden auch PDF-Dateien angeboten, die nicht direkt von der Immobilienagentur Jubelt stammen. Das sind beispielsweise Dokumente von Immobilien und Pläne. Wir sind in engem Austausch mit unseren Partnern, um auch diese Drittdokumente barrierefrei zur Verfügung zu stellen.
Feedback zur Barrierefreiheit: Barriere melden!
Sind Ihnen Mängel an der Barrierefreiheit aufgefallen? Dann können Sie ganz einfach unsere "Barriere Melden"-Funktion hierfür verwenden. Diese finden Sie ganz unten auf der Seite. Wir werden Ihr Anliegen unverzüglich prüfen und unser Angebot verbessern.
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und Unternehmen wie die Immobilienagentur Jubelt zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 5272805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: Homepage